KO § 108, KO § 109, KO § 81 Abs 1, ZPO § 530, ABGB § 1299, ABGB § 1297, ABGB § 7, AuslBeschG § 3
Die Eintragung der eine Forderung anerkennenden Prüfungserklärung des Masseverwalters in das Anmeldungsverzeichnis kann unter den analog anzuwendenden Voraussetzungen des § 530 ZPO durch Klage angefochten werden.