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§ 3 ArbVG; Art VII Abs 3 ArbAbfG; § 23 Abs 1 AngG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 538 Heft 15 und 16 v. 1.8.1987

ArbVG § 3, ArbAbfG Art VII Abs 3, AngG § 23 Abs 1

Die vor Inkrafttreten des ArbAbfG erfolgte Gewährung einer freiwilligen Abfertigung für Dienstzeiten iS des § 23 Abs 1, 3. Satz AngG bewirkt, daß diese Dienstzeiten für eine nach nun geltendem Recht (Kollektivvertrag) zu leistende Abfertigung nicht zu berücksichtigen sind.

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