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§§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und § 223 Abs 1 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1987, 536 Heft 15 und 16 v. 1.8.1987

StGB § 146, StGB § 147 Abs 1 Z 1, StGB § 223 Abs 1

Bezieht sich eine beim Vertragsabschluß benützte falsche Urkunde nicht auf eine schadenskausale Irreführung des Vertragspartners als präsumtives Opfer, so liegt zwar nicht Betrug iS des § 147 Abs 1 Z 1 StGB vor, doch kann ein solches Tatverhalten selbständig als Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 StGB beurteilt werden.

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