B-VG Art 144, MRK Art 6, Vbg GrundverkehrsG § 15
Ein Verfahren zur behördlichen Genehmigung des Meistbotes hat zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen iS des Art 6 MRK zum Gegenstand; dies auch dann, wenn ein auf die Erteilung einer solchen Genehmigung abzielender Antrag wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird.