JN § 58 Abs 2
Ist die Rechtsnatur eines Bestandvertrages strittig, eine bestimmte Zinshöhe jedoch behauptet, so ist der Streitgegenstand gem § 58 Abs 2 JN zu bewerten.
OGH, 17.01.1985, 7 Ob 695/84
JN § 58 Abs 2
Ist die Rechtsnatur eines Bestandvertrages strittig, eine bestimmte Zinshöhe jedoch behauptet, so ist der Streitgegenstand gem § 58 Abs 2 JN zu bewerten.
OGH, 17.01.1985, 7 Ob 695/84