vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 31 Abs 1 JN:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 53 Heft 1 und 2 v. 18.1.1986

JN § 31 Abs 1

Hängt die Entscheidung zweier bei verschiedenen Gerichten anhängiger Prozesse zwischen denselben Parteien im wesentlichen von derselben Rechtsfrage ab, so ist die Delegierung an eines der Prozeßgerichte zur Verbindung der beiden Prozesse im Interesse der Vermeidung einer doppelten Beweisaufnahme und zur Erzielung einer nicht unerheblichen Kostenersparnis zweckmäßig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!