JN § 41
Gegen den Beschluß, mit dem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit a limine zurückgewiesene Klage aufträgt, ist ein Rekurs der beklagten Partei nicht zulässig.
OGH, 13.02.1985, 3 Ob 1501/85