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§ 228 ZPO; §§ 81 und 46 Abs 1 Z 1 KO (idF vor dem IRÄG):

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 666 Heft 19 und 20 v. 11.10.1986

ZPO § 228, KO § 81 idF vor dem IRÄG, KO § 46 Abs 1 Z 1 idF vor dem IRÄG

Wenn eine Forderung als Masseforderung angemeldet ist, ist der Masseverwalter zur Klage auf Feststellung legitimiert, daß die Forderung keine Masseforderung sei. Forderungen auf Sozialversicherungsbeiträge waren und sind Masseforderungen, wenn sie Entgeltsansprüche betreffen, die nach Konkurseröffnung entstehen.

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