ZPO § 530, ZPO § 519 Abs 1 Z 3
Auch ein Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichts kann mit Wiederaufnahmsklage angefochten werden, wenn die Sache durch ihn zu einem Teil abschließend erledigt wird.
OGH, 21.11.1985, 7 Ob 29/85
ZPO § 530, ZPO § 519 Abs 1 Z 3
Auch ein Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichts kann mit Wiederaufnahmsklage angefochten werden, wenn die Sache durch ihn zu einem Teil abschließend erledigt wird.
OGH, 21.11.1985, 7 Ob 29/85