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§§ 530 und 519 Abs 1 Z 3 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 669 Heft 19 und 20 v. 11.10.1986

ZPO § 530, ZPO § 519 Abs 1 Z 3

Auch ein Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichts kann mit Wiederaufnahmsklage angefochten werden, wenn die Sache durch ihn zu einem Teil abschließend erledigt wird.

OGH, 21.11.1985, 7 Ob 29/85

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