vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 Abs 2 und § 12 Abs 1 KO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1986, 592 Heft 17 und 18 v. 6.9.1986

KO § 10 Abs 2, KO § 12 Abs 1

Das Recht der Auktionsgesellschaft, dem Ersteher die zugeschlagene Sache nur gegen Barzahlung auszufolgen und nach fruchtloser Mahnung wiederzuversteigern, wirkt im Konkurs des Erstehers als Absonderungsrecht. Ein auch innerhalb der 60-Tage-Frist vor Konkurseröffnung begründetes Pfändungspfandrecht der Auktionsgesellschaft an der Sache bleibt wirksam; das Exekutionsverfahren gegen den nunmehrigen Gemeinschuldner kann fortgesetzt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!