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§ 14 Z 2 RpflG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 300 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

RpflG § 14 Z 2

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Einspruch gegen den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gehört in den Wirkungsbereich des Rechtspflegers.

OGH, 27.09.1984, 6 Ob 650/84

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