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§ 2 Z 2 und 3 AnfO; § 1 Abs 1 IPRG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 299 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

AnfO § 2 Z 2, AnfO § 2 Z 3, IPRG § 1 Abs 1

Ob die Anfechtung des Erwerbs einer Liegenschaft zulässig ist, bestimmt sich nach dem Recht des Lageortes. Da das Verpflichtungs- und das Verfügungsgeschäft angefochten werden können, genügt es, wenn die durch das Verfügungsgeschäft in Lauf gesetzte Frist gewahrt ist.

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