KWG § 1 Abs 4
Eine Inkassozession der Schadenersatzforderung durch den Verletzten an einen Dritten, der die eingegangene Valuta treuhändig zur Tilgung eines vom Verletzten bei einem Kreditinstitut aufgenommenen, zur vorläufigen Abdeckung des Schadens bestimmten Darlehens verwenden soll, ist kein unwirksames Geschäft iS der angeführten Gesetzesstelle.