RpflG § 14 Z 2
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Einspruch gegen den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gehört in den Wirkungsbereich des Rechtspflegers.
OGH, 27.09.1984, 6 Ob 650/84
RpflG § 14 Z 2
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für den Einspruch gegen den Zahlungsbefehl im Mahnverfahren gehört in den Wirkungsbereich des Rechtspflegers.
OGH, 27.09.1984, 6 Ob 650/84