ABGB § 956
Der Wirksamkeit als Schenkung auf den Todesfall steht nicht entgegen, daß die Schenkung unter der Bedingung des Vorablebens des Schenkers erfolgt.
OGH, 10.05.1984, 8 Ob 569/83
ABGB § 956
Der Wirksamkeit als Schenkung auf den Todesfall steht nicht entgegen, daß die Schenkung unter der Bedingung des Vorablebens des Schenkers erfolgt.
OGH, 10.05.1984, 8 Ob 569/83