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§ 956 Satz 2 ABGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1985, 290 Heft 9 und 10 v. 11.5.1985

ABGB § 956

Der Wirksamkeit als Schenkung auf den Todesfall steht nicht entgegen, daß die Schenkung unter der Bedingung des Vorablebens des Schenkers erfolgt.

OGH, 10.05.1984, 8 Ob 569/83

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