MG § 2, MG § 16, ABGB § 1094, MRG § 16 Abs 2
Die Vertragsklausel, daß nach einem eventuellen Außerkrafttreten des MG der ortsübliche Mietzins geschuldet sei, ist nicht ungültig. Danach kann nunmehr jedenfalls der Kategoriezins begehrt werden.
OGH, 04.12.1984, 5 Ob 53/84