ABGB § 435, ABGB § 451, ABGB § 452, ABGB § 453, ABGB § 467
Zum Begriff des Superädifikats. Wird dieses zum unselbständigen Bestandteil der Liegenschaft, so bleibt doch das am Superädifikat bestandene Pfandrecht als quotenmäßiges Pfandrecht an der Liegenschaft aufrecht und ist bei der Meistbotsverteilung zu berücksichtigen. Solange das Superädifikat als selbständiges Rechtsobjekt besteht, darf es nicht in die Versteigerung der Liegenschaft