KSchG § 3, KSchG § 18
Zwischen dem finanzierten Geschäft und dem Kreditvertrag mit einem Dritten besteht keine wirtschaftliche Einheit, wenn das Entgelt aus dem finanzierten Geschäft in Raten zu zahlen war und dieses Geschäft ausdrücklich auch für den Fall gelten sollte, daß der Finanzierer das Kreditvertragsoffert nicht annehmen würde. Unter diesen Umständen ist es unerheblich, daß der Unternehmer das Offert an den Finanzierer selbst übermitteln sollte und übermittelte.