Rechtsfragen der Enteignung zählen schon an sich, im besonderen aber jene der Entschädigung zu den schwierigsten. Die aus der Gemengelage von öffentlichem und privatem Recht schon in der Natur der Sache liegenden Probleme rechtlicher
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Beurteilung zeigen sich in einem hohen Grade der Rechtsunsicherheit in einer Reihe bedeutsamer Fragen.