1. Einleitung
a) In einer durch rasant zunehmende Kompliziertheit der an den Staat gestellten Aufgaben gekennzeichneten Zeit ist auch die Bedeutung der bei der Vollziehung mitbefaßten Experten im höchsten Maße gestiegen. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften mit überaus komplizierten Regelungsgegenständen (man denke bloß an die Materien des Strahlenschutzes, des Dampfkesselwesens, der Nahrungsmittelkontrolle, an die Regelung des Immissionsschutzes etc) läßt erkennen, daß die Vollziehung heute mehr denn je des Sachverstandes der Experten bedarf. Umso mehr ist es geboten, bei der Kontrolle behördlichen Handelns auch den Bereich des Sachverstandes zu erfassen. Sachverstand und Legalität rücken so immer mehr in den Mittelpunkt des Rechtsschutzes1).