Die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung von „Landesrechnungshöfen“ oder Landeskontrollämtern, die organisatorisch dem Landtag zugeordnet sind, durch den Landesverfassungsgesetzgeber war lange Zeit umstritten. Sie dürfte nunmehr nach den Untersuchungen von Koja, Kopp,
<i>Stelzer</i>, Ist die Gemeindegebarungsprüfung durch „Landesrechnungshöfe“ verfassungsrechtlich zulässig?*, JBl 1983, 360 (360) Seite 360