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Ist die Gemeindegebarungsprüfung durch „Landesrechnungshöfe“ verfassungsrechtlich zulässig?*

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Manfred StelzerJBl 1983, 360 Heft 13 und 14 v. 2.7.1983

I. Einleitung

Die Verfassungsmäßigkeit der Einrichtung von „Landesrechnungshöfen“ oder Landeskontrollämtern, die organisatorisch dem Landtag zugeordnet sind, durch den Landesverfassungsgesetzgeber war lange Zeit umstritten1)1)Vgl dazu Ohlinger, Landeskontrollamt und Bundesverfassung, ÖHW 1981, 63 mwN.. Sie dürfte nunmehr nach den Untersuchungen von Koja2)2)Das Verfassungsrecht der österr Bundesländer (1967) 360 f; Gebarungskontrolle in Niederösterreich. Das rechtliche Verhältnis von Landeskontrollamt und Rechnungshof im Lichte der Bundesverfassung, JBl 1974, 407; Landesrechnungskontrolle und Bundesverfassung (1982; Salzburg Dokumentationen Nr. 62), 15 ff., Kopp3)3)Der Rechnungshof als gemeinsames „föderatives“ Bund-Länder-Organ (1978) 79 ff.,

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