§ 288 StGB, § 290 StGB
Bei der Beurteilung der Zeugenqualität des Vernommenen kommt es ausschließlich auf seine prozessuale Situation an; die sogenannte „Materialtheorie“ hat durch die Bestimmung des § 290 über den Aussagenotstand ihren Anwendungsbereich verloren.
OGH, 17.04.1980, 12 Os 20/80