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§§ 288 und 290 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 276 Heft 9 und 10 v. 9.5.1981

§ 288 StGB, § 290 StGB

Bei der Beurteilung der Zeugenqualität des Vernommenen kommt es ausschließlich auf seine prozessuale Situation an; die sogenannte „Materialtheorie“ hat durch die Bestimmung des § 290 über den Aussagenotstand ihren Anwendungsbereich verloren.

OGH, 17.04.1980, 12 Os 20/80

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