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§ 366 Abs 2 und 3 (nF) und § 294 Abs 4 StPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 275 Heft 9 und 10 v. 9.5.1981

§ 366 Abs 2 StPO, § 366 Abs 3 StPO (nF), § 294 Abs 4 StPO

Eine Berufung des Privatbeteiligten ist unzulässig, wenn eine Entscheidung über die privatrechtlichen Ansprüche vom Erstgericht nach den Ergebnissen des Strafverfahrens an sich und auch nach Durchführung

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