§ 30 Abs 2 VwGG 1965 idF BGBl 1976/316, § 53 Abs 4 VStG 1950
Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bezüglich einer angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe ohne Rücksicht darauf, ob die Bezahlung der primär angedrohten Geldstrafe ohne einen unverhältnismäßigen Nachteil möglich ist (Änderung der Rechtsprechung).