§ 153 StGB
War es dem Machthaber auf Grund einer Eigeninitiative möglich, bei der Fremdgelderverwaltung eine günstigere als die übliche Verzinsung des Kapitals zu erreichen, so hat er die Zinsenbonifikationen dem Berechtigten ungeschmälert zur Verfügung zu stellen.
OGH, 27.11.1980, 13 Os 142/80