vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 307 EO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 215 Heft 7 und 8 v. 11.4.1981

§ 307 EO

Wenn nicht völlig klar ist, wer von mehreren Prätendenten Anspruch auf Ausfolgung des Meistbots hat (zB weil die Wirksamkeit der Pfändung der aus dem Meistbot zu befriedigenden Forderung strittig ist), so ist vom Verwahrschaftsgericht das Erlagsverfahren nach § 307 EO einzuleiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!