§ 60 Abs 3 ZPO, § 62 Abs 2 ZPO
Eine Erweiterung des Klagebegehrens kann auf Antrag der beklagten Partei für zurückgenommen erklärt werden, wenn die klagende Partei die aus Anlaß der Klagserweiterung auferlegte zusätzliche Prozeßkostensicherheit nicht leistet.
OGH, 10.09.1980, 1 Ob 643/80