§ 1 UWG, § 1 HVG, § 914 ABGB
Übt ein Reiseveranstalter auf ein Reisebüro in der Weise Druck aus, daß er dem Reisebüro die Aufkündigung seines Vertrages androht, falls es auch mit anderen Reiseveranstaltern kontrahieren sollte, so liegt darin eine sittenwidrige Boykottierung der Mitbewerber. – Der vorliegende „Agenturvertrag“ ist nicht im Sinne einer Ausschließlichkeitsbindung des Reisebüros auszulegen. – Zum Begriff des Handelsvertreters.