vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 72 Abs 2 und 166 StGB:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1981, 330 Heft 11 und 12 v. 6.6.1981

§ 72 Abs 2 StGB, § 166 StGB

Eine Lebensgemeinschaft ist eine auf Dauer ausgerichtete Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, die dann nicht vorliegt, wenn sie von einem Partner dem anderen lediglich zur Erreichung krimineller Zwecke vorgetäuscht wird.

OGH, 24.02.1981, 9 Os 18/81

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!