§ 39 EO, § 37 EO
Wurde ein Anspruch zwar während des Exekutionsverfahrens, jedoch außerhalb dieses befriedigt, so bedarf es der Einstellung des Exekutionsverfahrens; vor diesem Zeitpunkt ist ein etwaiger Exszindierungskläger nicht klaglos gestellt.
OGH, 10.09.1980, 3 Ob 74/80