§ 3 StGB
Zur Annahme gerechter Notwehr ist eine Verteidigungsabsicht, dh ein spezifischer Verteidigungswille als Motivation der Notwehrhandlung, nicht erforderlich.
OGH, 20.03.1980, 13 Os 32/80
§ 3 StGB
Zur Annahme gerechter Notwehr ist eine Verteidigungsabsicht, dh ein spezifischer Verteidigungswille als Motivation der Notwehrhandlung, nicht erforderlich.
OGH, 20.03.1980, 13 Os 32/80