AufsätzeUniv.-Prof. DDr. Franz MatscherJBl 1979, 182 Heft 7 und 8 v. 14.4.1979
1. Mit der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen werden zwischen den verschiedenen Prozeßordnungen Brücken geschlagen. Dazu findet sich ein Staat