I. Einführung
Am 1.7.1978 traten das BG über Änderungen des Ehegattenerbrechts, des Ehegüterrechts und des Ehescheidungsrechts1) sowie ein kurzes, unscheinbar klingendes BG über eine Änderung des Ehegesetzes2) in Kraft. Beide Gesetze gemeinsam bilden den Schlußstein einer umfassenden österr. Familienrechtsreform3). Es sind die wohl am heftigsten in der Öffentlichkeit diskutierten Gesetze des gesamten Reformpaketes4). Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand dabei vor allem das Scheidungsrecht. Der Umstand, daß man schließlich zwei Bundesgesetze benötigte, um eine einzige scheidungsrechtliche Ordnungsfrage zu regeln – nämlich die nach Ablauf einer Frist von sechs Jahren jedenfalls zulässige Scheidbarkeit der durch alleiniges oder überwiegendes Verschulden des die Scheidung begehrenden Partners zerrütteten Ehe –, läßt erkennen, daß die Meinungsverschiedenheiten bis zuletzt nicht zur Gänze ausgeräumt werden konnten.