§ 31 JN
Das OLG entscheidet über einen Delegierungsantrag gemäß § 31 JN als Erstgericht; der Rekurs gegen eine Entscheidung über den Delegierungsantrag ist daher bei diesem einzubringen.
OGH, 14.09.1977, 1 Ob 664/77
§ 31 JN
Das OLG entscheidet über einen Delegierungsantrag gemäß § 31 JN als Erstgericht; der Rekurs gegen eine Entscheidung über den Delegierungsantrag ist daher bei diesem einzubringen.
OGH, 14.09.1977, 1 Ob 664/77