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§§ 31 ff PostG; § 106 Abs 2 ZPO:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 266 Heft 9 und 10 v. 13.5.1978

§ 31 PostG, § 32 PostG, § 33 PostG, § 106 Abs 2 ZPO

Ausschließlich die Haftungsbestimmungen des PostG sind anzuwenden, wenn postseitige Beförderungsbedingungen – auch wenn sie außerhalb des Postrechts geregelt sind – nicht eingehalten wurden.

OGH, 04.10.1977, 1 Ob 20/77

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