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§§ 555 ff, 557 Abs 1 ZPO; Art 1 Z 6 WG:

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1978, 547 Heft 19 und 20 v. 7.10.1978

§ 555 ZPO, § 556 ZPO, § 557 ZPO, § 557 Abs 1 ZPO, Art 1 Z 6 WG

In einem Verfahren auf Grund einer Wechselklage, in welcher aber ein Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags nicht gestellt worden ist, gilt die Eventualmaxime nicht. Die Ungültigkeit des Wechsels (hier: Fehlen der Angabe eines Remittenten) ist auch ohne Einwendung des Beklagten von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen und führt zur Zurückweisung der Klage.

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