1. Ein Mangel der Parteifähigkeit heilt, wenn die Parteifähigkeit bis zur gerichtlichen Entscheidung über deren Vorliegen erlangt wird. Die mangelnde Parteifähigkeit des klagenden BR kann daher durch Neuwahl und Konstituierung des BR während des anhängigen Verfahrens geheilt werden.2. Der BR hat Anspruch auf Herausgabe der privaten E-Mail-Adressen der AN, wenn diese das primär genutzte Kommunikationsmittel zwischen AG und AN im Betrieb sind. Die proaktive Kontaktaufnahme des BR mit den AN ist nicht schlechthin eine Pflichtbefugnis des BR. Die Zulässigkeit der Arbeitnehmerdatenverarbeitung ergibt sich aber aus einer Interessenabwägung.

