Gem § 15b Abs 1 AVRAG wird das Arbeitsverhältnis ex lege karenziert, wenn der AN Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) bezieht. Der Verweis auf § 15f MSchG führt dazu, dass die Zeit des Rehageld-Bezugs für dienstzeitabhängige Ansprüche nicht berücksichtigt wird. Es stellt sich die Frage, ob dies mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung vereinbar ist.
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