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Betriebsübergang von der Privatwirtschaft in den Öffentlichen Dienst: Auswirkung auf das Entgelt

EntscheidungsbesprechungAufsatzRené SchindlerJAS 2020, 410 - 420 Heft 4 v. 10.12.2020

1. Der EuGH hat in der Rs C-425/02 , , entschieden, dass die BetriebsübergangsRL "es grundsätzlich nicht ausschließt, dass im Fall des Unternehmensübergangs [...] auf den Staat dieser als neuer AG eine Kürzung der Vergütung [...] vornimmt, um den geltenden nationalen Vorschriften bezüglich der öffentlichen Angestellten nachzukommen".2. Die Behörden sind jedoch nach der zitierten Entscheidung verpflichtet, diese Vorschriften so weit wie möglich im Licht der Zielsetzung der RL auszulegen, indem sie insbesondere dem Dienstalter der AN Rechnung tragen. Dies ist durch § 176c PatentG geschehen, indem die volle Anrechnung der beim teilrechtsfähigen Patentamt zurückgelegten Dienstzeit angeordnet wurde.3. Es ist zwar grundsätzlich in solchen Fällen auch an die Gewährung eines Sondervertrags zu denken, die aber gem § 36 VBG einer sachlichen Rechtfertigung bedarf. Lediglich das Ziel zu vermeiden, dass der AN durch den Betriebsübergang einen Gehaltsverlust erleidet, genügt als sachliche Rechtfertigung nicht.

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