1. Durch die Verwendung eines GPS-Ortungssystems im Dienstfahrzeug des AN während dessen Arbeitszeit (und Freizeit) greift der AG iSd § 1328a Abs 1 Fall 1 ABGB in die Privatsphäre des AN ein.2. Hält er an der rechtswidrigen Kontrollmaßnahme fest, obwohl sich der AN mehrmals über diese für ihn zu beträchtlichen Unannehmlichkeiten führende Vorgangsweise beschwert und den AG auffordert, die Überwachung des Dienstfahrzeugs zu unterlassen, so liegt in der fortgesetzten Überwachung eine erhebliche Verletzung der Privatsphäre iSd § 1328a Abs 1 Satz 2 ABGB vor. Daher kann vom AN Ersatz des erlittenen ideellen Schadens verlangt werden.3. Die dauernde Ortungsmöglichkeit während der Arbeitszeit berührt jedenfalls die Menschenwürde iSd § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG bzw § 10 Abs 1 AVRAG. Solche Kontrollen des AG außerhalb der Dienstzeit sind jedenfalls unzulässig.