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Entlassung wegen Beleidigung eines Kunden

EntscheidungsbesprechungAufsatzMichael FriedrichJAS 2020, 401 - 409 Heft 4 v. 10.12.2020

1. Die Entlassungsgründe sind in § 82 GewO 1859 taxativ aufgezählt.2. Zweck der Bestimmung des § 82 lit g GewO 1859 ist vor allem die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Betrieb.3. Die Entlassungsgründe des § 82 lit g GewO 1859 und des § 27 Z 6 AngG beschränken den geschützten Personenkreis auf den DG sowie die genannten betriebsnahen Personen.

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