Aus Anlass der E 9 Ob A 60/18s untersucht dieser Beitrag die Hemmungswirkung des besonderen Feststellungsverfahrens nach § 54 Abs 1 ASGG im Hinblick auf die Verjährung von AN-Ansprüchen, die in einem Leistungsprozess geltend gemacht werden.
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