Eine rezente OGH-Entscheidung beschäftigt sich mit der Teilübertragung eines GmbH-Geschäftsanteils, welche im Widerspruch zum Wortlaut des Gesellschaftsvertrags erfolgte. Der OGH bestätigte die in der Literatur auffindbare Ansicht, dass eine Unteilbarkeit der Geschäftsanteile einer Teilübertragung nicht entgegensteht, wenn alle Gesellschafter der Teilübertragung zustimmen.
6 Ob 224/23v

