Das GlBG verbietet die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung von Bewerbern bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses - das gilt auch dann, wenn AG Künstliche Intelligenz zur Entscheidungsfindung im Bewerbungsverfahren einsetzen. Künstliche Intelligenz schafft daher nicht nur Chancen zur Verbesserung des Bewerbungsprozesses, sondern bringt in Hinblick auf potenzielle Diskriminierungen gerade aus der Sicht des Antidiskriminierungsrechts Risiken mit sich.

