Als Folge des "Ibiza-Skandals" wurden mit dem KorrStrÄG 2023 die Korruptionstatbestände verschärft und der Mandatskauf ab 1. 9. 2023 strafbar. Mit der Novelle BGBl I 2023/135 wurden mit Wirksamkeit ab 1. 12. 2023 der Straftatbestand des § 207a StGB (Pornographische Darstellung Minderjähriger) und die vorbeugende Maßnahme des § 220b StGB (Tätigkeitsverbot) teilweise geändert und sprachlich umgestaltet.

