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Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 und die Änderungen des Sexualstrafrechts durch BGBl I 2023/135

Straf- und Strafprozessrechtmust knowAufsatzOskar MaleczkyJAP 2024/11JAP 2024, 81 - 83 Heft 2 v. 1.4.2025

Als Folge des "Ibiza-Skandals" wurden mit dem KorrStrÄG 2023 die Korruptionstatbestände verschärft und der Mandatskauf ab 1. 9. 2023 strafbar. Mit der Novelle BGBl I 2023/135 wurden mit Wirksamkeit ab 1. 12. 2023 der Straftatbestand des § 207a StGB (Pornographische Darstellung Minderjähriger) und die vorbeugende Maßnahme des § 220b StGB (Tätigkeitsverbot) teilweise geändert und sprachlich umgestaltet.

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