In der Entscheidung 6 Ob 142/23k vom 27. 8. 2024 behandelt der OGH Fragen der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern im Kontext zahlreicher Tatsachenkomplexe. Im Ergebnis hafteten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Die Entscheidung zeigt zutreffend, dass eine erfolgreiche Inanspruchnahme von Aufsichtsratsmitgliedern ganz wesentlich vom Kenntnisstand der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder abhängig ist. Besonderes Augenmerk ist oftmals auf die Frage nach der Chronologie der Ereignisse zu legen.

