Der OGH hatte sich jüngst mit der Frage der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers zu befassen, der einen hohen Geldbetrag auf einem Bankkonto der Gesellschaft - bei einer später insolventen Bank - hatte liegen lassen. Es wird sich wohl um ein Konto bei der Commerzialbank Mattersburg gehandelt haben, über deren Vermögen am 28. 7. 2020 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Eine Haftung des Geschäftsführers wurde verneint.

