Im Rahmen der Verschuldenshaftung wird geprüft, ob die Schadensentstehung auf die Verletzung rechtlicher Pflichten zurückgeführt werden kann (Theorie von der Kausalität der Pflichtwidrigkeit). Der Verfasser des vorliegenden Aufsatzes illustriert diese Theorie anhand zahlreicher Beispielsfälle und zeigt auf, dass sie in etlichen Fällen von Mehrtäterschaft zu paradoxen oder grob unbilligen Ergebnissen führt (alternative und kumulative Kausalität, Haftung bei hypothetischen Schadensereignissen und bei "minimaler" Kausalität). Die sachgerechte Lösung dieser Fälle beruht va auf einer entsprechenden Anwendung der in § 1302 ABGB verankerten Regeln.

