Mit 1. 8. 2023 ist das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft getreten. Das bisherige EU-Verschmelzungsgesetz ist zugleich außer Kraft getreten. Geregelt werden nunmehr neben der grenzüberschreitenden Verschmelzung auch die grenzüberschreitende Umwandlung und die grenzüberschreitende Spaltung von Kapitalgesellschaften im Bereich der EU und des EWR.
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