Eine rezente OGH-Entscheidung behandelt die Konzernleitung durch den Vorstand der Mutter-AG und die diesbezüglichen Befugnisse des Aufsichtsrats. Der OGH bestätigt eine Meinung aus der Lehre, die dazu führt, dass der Aufsichtsrat (partiell) vorgeben kann, wie der Vorstand die Konzerngesellschaften zu leiten hat. Eine Erstreckung von Zustimmungsrechten auf den Konzern soll zu einer Pflicht des Vorstands führen, auf die Konzerngesellschaften "einzuwirken".

